Donnerstag, 18. März 2010

Simply und das SIM-Karten-Pfand

Der Mobilfunkprovider Simplytel (zusammen mit Victorvox, Telco und Alphatel eine Tochter der Drillisch AG) stellt nicht nur eine "Administrationsgebühr" von monatlich 1,79 Euro für die längere Nichtbenutzung seiner SIM-Karten in Rechnung, sondern bucht ganz gewieft kurz nach der Kündigung ein sogenanntes Kartenpfand in Höhe von 29,65 EUR vom Konto seiner Kunden ab, das nur dann zurück erstattet wird, wenn der Kunde die in seinem Besitz befindliche SIM-Karte spätestens 3 Wochen nach Vertragsablauf unbeschädigt zurück sendet. Dank der tollen AGB-Klausel XIII/7 kann dieser Betrag also nicht nur dann einbehalten werden, wenn bei unversichertem Versand die zurück geschickte SIM-Karte angeblich nicht ankommt. Nein, das Kartenpfand kann auch dann einbehalten werden, wenn die SIM-Karte rechtzeitig zurück gesandt wurde, aber im Rahmen des normalen Gebrauchs nutzungsbedingte Spuren wie kleinere Kratzer aufweist. Außerdem: Was ist mit meinen persön­lichen Daten (Telefonbuch, SMS) auf der SIM-Karte? Sie könnten selbst nach konventioneller Löschung meinerseits von Simply ohne Probleme wiederhergestellt werden. Ich rate daher von einer einfachen Rücksendung ab. Mein diesbezügliches Schreiben an Simply:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Kündigung meines Vertrages über Ihr entsprechendes Webformular ist mir Ihr Hinweis auf die gewünschte Rücksendung meiner SIM-Karte und ein damit in Zusammenhang stehendes, von Ihnen offenbar nachträglich zu erhebendes und damit sittenwidriges SIM-Karten-Pfand aufgefallen. Mit der diesbezüglichen Klausel XIII/7 Ihrer AGB war bei Vertragsabschluss nicht zu rechnen. Normalerweise geht die SIM-Karte spätestens nach Vertragsende in das Eigentum des Vertragskunden über, da sie später ohnehin nicht mehr für weitere Verträge verwendbar ist. Somit handelt es sich um eine sogenannte "überraschende Klausel", die gemäß § 305 c Abs. 1 BGB die betreffende Bestimmung XIII/7 Ihrer AGB unwirksam werden lässt. Ich würde Ihnen folglich dringend davon abraten, ein solches Pfand zu erheben. Andernfalls sollten Sie nicht nur mit einer kostenpflichtigen Stornierung der Abbuchung rechnen, sondern überdies mit einer Strafanzeige wegen sittenwidrigen Verhaltens und damit in Zusammenhang stehenden Betruges.

Die angekündigte "Pfand"-Gebühr stellt ferner eine verschleierte Deaktivierungsgebühr dar. Verschleiert wird sie dadurch, dass dem Kunden scheinbar die Rückzahlung der Gebühr ermöglicht wird, Ihr Unternehmen dabei aber offensichtlich auf die Nachlässigkeit der Kunden spekuliert. Sichere Hinweise darauf liefert die Tatsache, dass der "pauschalierte Schadensersatz" schon im Vorhinein vom Konto abgebucht werden soll. Und dies, obwohl die Entstehung eines tatsächlichen Schadens in Höhe von 29,65 EUR beim Verlust der ungültigen SIM-Karte mehr als unwahrscheinlich ist. Damit handelt es sich also faktisch um eine rückzahlbare Deaktivierungsgebühr. Deaktivierungsgebühren wurden vom BGH allerdings für unrechtmäßig erklärt (AZ: III ZR 199/01).

Sollten Sie dessen ungeachtet die Rücksendung der SIM-Karte einfordern, muss ich allerdings umgekehrt darauf bestehen, dass Sie mir spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Rücksendefrist die technischen Mittel für die sichere Löschung meiner persönlichen Daten auf der SIM-Karte zur Verfügung stellen. Ich spreche von technischen Mitteln, die eine Wiederherstellung meiner persönlichen Daten verunmöglichen, ohne die Karte zu beschädigen, da eine Beschädigung laut ihren AGB möglicherweise eine wertmindernde Sachbeschädigung darstellen würde. Selbst wenn sich die SIM-Karte tatsächlich noch in Ihrem Eigentum befindet, sind meine persönlichen Daten in keinem Fall Eigentum Ihres Unternehmens.

Darüber hinaus stelle ich Ihnen vorab Porto- und Verpackungskosten in Höhe von EUR 7,00 für den versicherten Rückversand in Rechnung. Bitte überweisen Sie die Summe spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Rücksendefrist auf das Ihnen bekannte Konto! In Frage käme auch die für Sie kostenfreie, rechtzeitige Abholung der SIM-Karte durch eine von Ihnen autorisierte Person. Nehmen Sie keine der genannten Möglichkeiten wahr, verfällt der von Ihnen erhobene Anspruch auf Rücksendung der SIM-Karte, da in Ihren AGB nirgendwo vermerkt ist, dass ich die Rücksendung der SIM-Karte auf meine Kosten vorzunehmen habe. Eine Rücksendung der SIM-Karte auf Kosten des Kunden würde außerdem zweifellos eine unangemessene Benachteiligung bedeuten.

Eine Alternative bestünde in der Erteilung eines Ent­sorgungs­auftrages der SIM-Karte. Hierfür stelle ich Ihnen ggf. im Vorhinein den Betrag von EUR 50,00 in Rechnung, da Sie vermutlich aus einem späteren Missbrauch der SIM-Karte abgeleitete Haftungs­ansprüche ggf. gegen mich geltend machen könnten und ich daher zur sachkundigen Vernichtung der SIM-Karte einen Fachmann hinzuziehen muss.

Als letzte Möglichkeit biete ich Ihnen an, mir die SIM-Karte ausdrücklich zu übereignen. Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung dieser Übereignung erforder­lich. Die Übereignung kann formlos erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

PS: Ich würde zudem empfehlen, in einer optionalen Kündigungsmail an Simply (kuendigung@simplytel.de) gleichzeitig die Einzugser­mächtigung ausdrücklich zu widerrufen. Unter Angabe der Simply-Kundennummer und der Vertrags- bzw. Telefonnummer geht das natürlich auch per Fax an Drillisch (06181/412183).

Update vom 1. Juli 2010:
Simply zog trotz meines Schreibens das SIM-Karten-Pfand von meinem Konto ein. Ich stornierte umgehend die Abbuchung. Nach dreifacher Mahnung und einem erneuten Hinweis meinerseits auf das oben gepostete Schreiben erreichte mich heute folgende, etwas kryptische Mitteilung per E-Mail:

"zu Ihrem Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Berechnung der SIM-Karte sowie der Mahnkosten erstellt haben.

Die Gutschrift werden wir intern mit dem gekündigten Kundenkonto verrechnen.

Wir hoffen Ihr Anliegen in Ihrem Sinne erledigt zu haben.

Freundliche Grüße
Ihr simply Team"

Damit dürfte die Angelegenheit wohl erledigt sein. Sich auf einen Rechtsstreit mit mir einzulassen, wäre auch ein bisschen heiß geworden. Eine Niederlage der Simply Communication GmbH alias Drillisch AG hätte womöglich das ganze schöne Abzock-Konzept mit dem SIM-Karten-Pfand ins Grab gerissen.