Donnerstag, 18. März 2010

Simply und das SIM-Karten-Pfand

Der Mobilfunkprovider Simplytel (zusammen mit Victorvox, Telco und Alphatel eine Tochter der Drillisch AG) stellt nicht nur eine "Administrationsgebühr" von monatlich 1,79 Euro für die längere Nichtbenutzung seiner SIM-Karten in Rechnung, sondern bucht ganz gewieft kurz nach der Kündigung ein sogenanntes Kartenpfand in Höhe von 29,65 EUR vom Konto seiner Kunden ab, das nur dann zurück erstattet wird, wenn der Kunde die in seinem Besitz befindliche SIM-Karte spätestens 3 Wochen nach Vertragsablauf unbeschädigt zurück sendet. Dank der tollen AGB-Klausel XIII/7 kann dieser Betrag also nicht nur dann einbehalten werden, wenn bei unversichertem Versand die zurück geschickte SIM-Karte angeblich nicht ankommt. Nein, das Kartenpfand kann auch dann einbehalten werden, wenn die SIM-Karte rechtzeitig zurück gesandt wurde, aber im Rahmen des normalen Gebrauchs nutzungsbedingte Spuren wie kleinere Kratzer aufweist. Außerdem: Was ist mit meinen persön­lichen Daten (Telefonbuch, SMS) auf der SIM-Karte? Sie könnten selbst nach konventioneller Löschung meinerseits von Simply ohne Probleme wiederhergestellt werden. Ich rate daher von einer einfachen Rücksendung ab. Mein diesbezügliches Schreiben an Simply:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Kündigung meines Vertrages über Ihr entsprechendes Webformular ist mir Ihr Hinweis auf die gewünschte Rücksendung meiner SIM-Karte und ein damit in Zusammenhang stehendes, von Ihnen offenbar nachträglich zu erhebendes und damit sittenwidriges SIM-Karten-Pfand aufgefallen. Mit der diesbezüglichen Klausel XIII/7 Ihrer AGB war bei Vertragsabschluss nicht zu rechnen. Normalerweise geht die SIM-Karte spätestens nach Vertragsende in das Eigentum des Vertragskunden über, da sie später ohnehin nicht mehr für weitere Verträge verwendbar ist. Somit handelt es sich um eine sogenannte "überraschende Klausel", die gemäß § 305 c Abs. 1 BGB die betreffende Bestimmung XIII/7 Ihrer AGB unwirksam werden lässt. Ich würde Ihnen folglich dringend davon abraten, ein solches Pfand zu erheben. Andernfalls sollten Sie nicht nur mit einer kostenpflichtigen Stornierung der Abbuchung rechnen, sondern überdies mit einer Strafanzeige wegen sittenwidrigen Verhaltens und damit in Zusammenhang stehenden Betruges.

Die angekündigte "Pfand"-Gebühr stellt ferner eine verschleierte Deaktivierungsgebühr dar. Verschleiert wird sie dadurch, dass dem Kunden scheinbar die Rückzahlung der Gebühr ermöglicht wird, Ihr Unternehmen dabei aber offensichtlich auf die Nachlässigkeit der Kunden spekuliert. Sichere Hinweise darauf liefert die Tatsache, dass der "pauschalierte Schadensersatz" schon im Vorhinein vom Konto abgebucht werden soll. Und dies, obwohl die Entstehung eines tatsächlichen Schadens in Höhe von 29,65 EUR beim Verlust der ungültigen SIM-Karte mehr als unwahrscheinlich ist. Damit handelt es sich also faktisch um eine rückzahlbare Deaktivierungsgebühr. Deaktivierungsgebühren wurden vom BGH allerdings für unrechtmäßig erklärt (AZ: III ZR 199/01).

Sollten Sie dessen ungeachtet die Rücksendung der SIM-Karte einfordern, muss ich allerdings umgekehrt darauf bestehen, dass Sie mir spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Rücksendefrist die technischen Mittel für die sichere Löschung meiner persönlichen Daten auf der SIM-Karte zur Verfügung stellen. Ich spreche von technischen Mitteln, die eine Wiederherstellung meiner persönlichen Daten verunmöglichen, ohne die Karte zu beschädigen, da eine Beschädigung laut ihren AGB möglicherweise eine wertmindernde Sachbeschädigung darstellen würde. Selbst wenn sich die SIM-Karte tatsächlich noch in Ihrem Eigentum befindet, sind meine persönlichen Daten in keinem Fall Eigentum Ihres Unternehmens.

Darüber hinaus stelle ich Ihnen vorab Porto- und Verpackungskosten in Höhe von EUR 7,00 für den versicherten Rückversand in Rechnung. Bitte überweisen Sie die Summe spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Rücksendefrist auf das Ihnen bekannte Konto! In Frage käme auch die für Sie kostenfreie, rechtzeitige Abholung der SIM-Karte durch eine von Ihnen autorisierte Person. Nehmen Sie keine der genannten Möglichkeiten wahr, verfällt der von Ihnen erhobene Anspruch auf Rücksendung der SIM-Karte, da in Ihren AGB nirgendwo vermerkt ist, dass ich die Rücksendung der SIM-Karte auf meine Kosten vorzunehmen habe. Eine Rücksendung der SIM-Karte auf Kosten des Kunden würde außerdem zweifellos eine unangemessene Benachteiligung bedeuten.

Eine Alternative bestünde in der Erteilung eines Ent­sorgungs­auftrages der SIM-Karte. Hierfür stelle ich Ihnen ggf. im Vorhinein den Betrag von EUR 50,00 in Rechnung, da Sie vermutlich aus einem späteren Missbrauch der SIM-Karte abgeleitete Haftungs­ansprüche ggf. gegen mich geltend machen könnten und ich daher zur sachkundigen Vernichtung der SIM-Karte einen Fachmann hinzuziehen muss.

Als letzte Möglichkeit biete ich Ihnen an, mir die SIM-Karte ausdrücklich zu übereignen. Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung dieser Übereignung erforder­lich. Die Übereignung kann formlos erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

PS: Ich würde zudem empfehlen, in einer optionalen Kündigungsmail an Simply (kuendigung@simplytel.de) gleichzeitig die Einzugser­mächtigung ausdrücklich zu widerrufen. Unter Angabe der Simply-Kundennummer und der Vertrags- bzw. Telefonnummer geht das natürlich auch per Fax an Drillisch (06181/412183).

Update vom 1. Juli 2010:
Simply zog trotz meines Schreibens das SIM-Karten-Pfand von meinem Konto ein. Ich stornierte umgehend die Abbuchung. Nach dreifacher Mahnung und einem erneuten Hinweis meinerseits auf das oben gepostete Schreiben erreichte mich heute folgende, etwas kryptische Mitteilung per E-Mail:

"zu Ihrem Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Berechnung der SIM-Karte sowie der Mahnkosten erstellt haben.

Die Gutschrift werden wir intern mit dem gekündigten Kundenkonto verrechnen.

Wir hoffen Ihr Anliegen in Ihrem Sinne erledigt zu haben.

Freundliche Grüße
Ihr simply Team"

Damit dürfte die Angelegenheit wohl erledigt sein. Sich auf einen Rechtsstreit mit mir einzulassen, wäre auch ein bisschen heiß geworden. Eine Niederlage der Simply Communication GmbH alias Drillisch AG hätte womöglich das ganze schöne Abzock-Konzept mit dem SIM-Karten-Pfand ins Grab gerissen.

28 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wie war das Ergebnis dieser Vorgehensweise?

Anonym hat gesagt…

Danke für diesen wirklich wertvollen Beitrag, ich finde diese Vorgehensweise und das Kartenpfand äußerst bedenklich!

Marktwürzsaft hat gesagt…

Sorry für die späte Freischaltung der Kommentare! Es gab technische Probleme. Die Plattform hier macht nicht ganz was sie soll.

Der Zwischenstand ist folgender: Simply hat nicht auf obiges Schreiben reagiert, sondern das Geld kommentarlos von meinem Konto eingezogen. Ich habe zunächst einmal eine Rückbuchung der Summe veranlasst. Simply bat mich daraufhin bereits in zwei E-Mails gebeten, per Hotline (1,24 EUR/min) oder E-Mail mit ihnen in Kontakt zu treten. Allerdings werden meine E-Mail-Antworten vom Simply-Server mit einer Fehlermeldung quittiert. Die teure Hotline rufe ich ganz sicher nicht an. Ich warte jetzt einfach mal ab. Wenn sich etwas Neues ergibt, werde ich es hier posten.

Anonym hat gesagt…

hallo, ich habe ähnliche vorgehensweise bei simply genutzt, hier die antwort von simply:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da die SIM-Karte nicht in Ihr Eigentum übergeht, sind Sie gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen XII Punkt 7 verpflichtet, diese nach Vertragsbeendigung an uns zurück zu senden.
Mit unserer Information, unter anderem in Ihrer Kündigungsbestätigung, baten wir Sie um die unverzügliche Rücksendung unserer SIM-Karte. Die entsprechende Gebühr weisen wir bereits in unseren Tarifinformationen aus. Dazu gewähren wir Ihnen eine Frist von 3 Wochen nach Deaktivierung.

Die Berechnung dieser Gebühr erfolgte nach Abschaltung der Rufnummer.

Bitte senden Sie die SIM-Karte unter Angabe Ihrer Ruf- oder Kundennummer an die bekannte Adresse.

Einer Gutschrift der Portokosten können wir leider nicht zustimmen und bitten um Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße
Ihr simply Team

Marktwürzsaft hat gesagt…

Mittlerweile hat Simply aufgegeben. Ich habe das Ergebnis dieser Auseinandersetzung als Update in meinen ursprünglichen Artikel eingefügt.

Friseur München hat gesagt…

Mal wieder ein super Artikel! :) Danke!!!

Anonym hat gesagt…

Hallo!
Ich hatte das gleiche Problem und deshalb den Brief hier im Blog etwas abgeändert-mit Erfolg!
Also-nicht ins Bockshorn jagen lassen:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe meinen simply Anschluss gekündigt und meine simply Sim Karte vernichtet und entsorgt.
Nun erfahre ich, das ein Pfand von knapp 30 Euro für die Sim Karte erhoben wird. Diesen Betrag kann ich nicht nachvollziehen, da sich der Wert einer Sim Karte im Cent Bereich bewegen wird.
Mit freundlichen Grüßen, x



Antwort der Hotline: 04.08.2010 14:42
Sehr geehrter Herr x,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Anbei senden wir Ihnen ienen Auszug aus unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von simply. Hierfür erhebt simply ein SIM-Kartenpfand in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIMKarte innerhalb von 3 Wochen in einwandfreiem Zustand an simply zurückzusenden. Verstößt der Kunde hiergegen, behält simply das Pfand in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%) als pauschalierten Schadenersatz ein, falls simply keinen höheren, oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
Dies gilt auch bei Verlust oder Abhandenkommen sowie Defekt der SIM-Karte, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr simply Team



Ihre Frage: 04.08.2010 23:00
Sehr geehrte Damen und Herren,

in Absprache mit meinem Rechtsanwalt teile ich Ihnen folgendes mit:
Das Sim-Karten Pfand wird von Ihnen nachträglich erhoben und ist sittenwidrig.
Bei Abschluss des Vertrages war mit der diesbezüglichen Klausel XIII/7 Ihrer AGB nicht zu rechnen. Normalerweise geht die SIM-Karte spätestens nach Vertragsende in das Eigentum des Vertragskunden über, da sie später ohnehin nicht mehr für weitere Verträge verwendbar ist, somit wertlos ist und außerdem Daten enthält, die von Zweiten oder Dritten mißbräuchlich genutzt werden könnten.
Somit handelt es sich um eine sogenannte "überraschende Klausel", die gemäß § 305 c Abs. 1 BGB die betreffende Bestimmung XIII/7 Ihrer AGB unwirksam werden lässt.
Ich rate Ihnen folglich dringend davon ab, ein solches Pfand oder auch eine Administrationsgebühr zu erheben bzw. abzubuchen (die Einzugsermächtigung für mein Bankkonto habe ich gestern bereits widerrufen). Andernfalls sollten Sie nicht nur mit einer kostenpflichtigen Stornierung der Abbuchung rechnen , sondern überdies mit einer Strafanzeige wegen sittenwidrigen Verhaltens und damit in Zusammenhang stehenden Betruges.

Die angekündigte "Pfand"-Gebühr stellt ferner eine verschleierte Deaktivierungsgebühr dar. Verschleiert wird sie dadurch, dass dem Kunden scheinbar die Rückzahlung der Gebühr ermöglicht wird, Ihr Unternehmen dabei aber offensichtlich auf die Nachlässigkeit der Kunden spekuliert. Sichere Hinweise darauf liefert die Tatsache, dass der "pauschalierte Schadensersatz" schon im Vorhinein vom Konto abgebucht werden soll. Und dies, obwohl die Entstehung eines tatsächlichen Schadens in Höhe von 29,65 EUR beim Verlust der ungültigen SIM-Karte mehr als unwahrscheinlich ist. Damit handelt es sich also faktisch um eine rückzahlbare Deaktivierungsgebühr. Deaktivierungsgebühren wurden vom BGH allerdings für unrechtmäßig erklärt (AZ: III ZR 199/01).

Mit freundlichen Grüßen, x


Antwort der Hotline: 05.08.2010 12:14
Sehr geehrter Herr x,

Sie beanstanden die Berechnung der SIM Karten Gebühr und berufen sich auf ein BGH-Urteil, verbunden mit der Rückerstattung der erhobenen Gebühr.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Berechnung der SIM Karte nicht um eine Deaktivierungs-gebühr handelt. Das BGH Urteil ist daher auf diesen Sachverhalt nicht anwendbar bzw. übertragbar.

Im Hinblick auf eine einvernehmliche Lösung haben wir jedoch Ihrem Kundenkonto aus Kulanz die angekündigte Gebühr von € 29,65 inkl. MwSt. gutgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr simply Team

Uwe hat gesagt…

Hallo,
habe das gleiche Problem mit Simply.
Nur habe ich jetzt schon die zweite Mahnung und ein Anwaltsschreiben bekommen, in dem ich zur Zahlung aufgefordert werde, ansonsten drohen die mir mit Gericht.

Kannst du mir mal einen Tip geben, was ich jetzt tun soll?

MFG

Anonym hat gesagt…

Diese Antwort erhält man dort als Kunde immer dann, wenn man sich als besonders hartnäckig in Bezug auf das Kartenpfand erweist und absehbar ist, dass der Kunde einer rechtlichen Auseinandersetzung womöglich nicht aus dem Weg gehen wird. Ich habe das Ganze vor einigen Monaten schon durch und bekam exakt diese Antwort. Nun habe ich meine nicht mehr benötigte Datenkarte gekündigt und es begann letzte Woche wieder das Spiel mit dem Pfand, Ergebnis noch offen. Ich werde jedoch wieder nicht klein beigeben. Man kann nur jedem anraten, sich gegen solche Machenschaften zu wehren. Irgendwann wird ihnen hoffentlich ein Riegel vorgeschoben.

Anonym hat gesagt…

Vielen Dank für diesen Artikel. Ich habe nach der Kündigung eine Ähnliche Nachricht an Simply gesendet (Über deren Seite) und habe sofort die Zusage zur Gutschrift erhalten.

Anonym hat gesagt…

In den AGB von simply steht der nette Passus, daß simply bei Verlust der SIM-Karte das Kartenpfand erhebt, insofern der Kunde diesen Verlust zu vertreten hat.
Wie ist das denn nun zu verstehen?

Ich habe aktuell das Problem, daß Handy samt SIM-Karte aus dem eigenen Haus gestohlen wurde und ich somit die Karte nicht zurückschicken kann.
Meiner Meinung nach habe ich diesen Verlust NICHT zu vertreten, aber kann ich das mit dem Passus in den AGBs von simply begründen?

Ich habe auch per Email simply - mit Hilfe des Textes auf dieser Seite - auf die Unrechtmässigkeit Ihres Kartenpfandes hingewiesen, woraufhin monatelang gar keine Reaktion erfolgte und mir heute dann eine Mahnung ins Haus geflattert ist.
Nun mache ich mir natürlich Gedanken ob ich - aufgrund des Diebstahls - auf der rechtlich sicheren Seite bin, wenn ich mich weigere zu zahlen.
Ich habe auch den Eindruck, daß immer mehr Anbieter dieses Kartenpfand erheben und das - so macht es den Eindruck - rechtens zu sein scheint...zumindest ist noch kein Urteil oder Aufstand der Verbraucherschutzbehörden zu finden. :(
Was nun?

Anonym hat gesagt…

Hallo zusammen, habe auch eine Simply-Karte gekündigt und hatte schon Angst dass es zu Problemen mit dem Kartenpfand kommt.Wie bei den anderen auch wurde es erstmal mit der Schlußrechnung eingezogen und mir aber dann 3 Wochen später auf Nachfrage wieder meinem Konto guteschrieben.Sie rechnen, so denke ich, damit dass die Sim-Karte nicht zurückgeschickt wird.Naja ich habe daruas gelernt, es gibt gott sei Dank noch andere Anbieter, die keine solchen Geschäftspraktiken haben.

Marktwürzsaft hat gesagt…

Vielen Dank für die Rückmeldungen! Leider sehe ich mich nicht imstande, eine individuelle Rechtsberatung hier nebenher über die Kommentarfunktion zu leisten. Ich möchte daher weiterverweisen auf das Forum von 123recht (http://www.123recht.net/forum_default.asp) und hoffe auf Euer Verständnis.

Anonym hat gesagt…

Hallo,
bin eben auf diesen Blog gestoßen und habe heute folgende E-Mail an Drillisch verfasst:

Hallo,
in den AGB steht:
Das sie einen Pfand von 29,65 inkl der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Sim Karte erheben und das dieser Pfand im Falle einer nicht in einwandfreien Zustand zurückgeschickten SIM Karte Drillisch Telecom den Pfand als Schadenersatz behält.

Laut ihrer ABG behalten sie den Pfand ein. Sollten sie versuchen im Nachhinein einen solchen Pfand defacto nachträglich in Rechnung zu stellen und abzubuchen wiederspreche ich diesem ausdrücklich mit dem Hinweis auf ihre eigenen AGB.

MFG Jan

Marktwürzsaft hat gesagt…

Ja, mit dieser irreführenden Formulierung versucht die Drillisch AG zu verschleiern, dass es sich schlichtweg um eine umgelabelte, Deaktivierungsgebühr handelt, die ihrerseits bekanntlich rechtswidrig ist.

Anonym hat gesagt…

Danke für diesen Blog!Habe ebenfalls Probleme mit Simply gehabt und die Argumentation in diesem Blog hat geholfen das ich mein "Kartenpfand" zurück erstattet bekomme.

Anonym hat gesagt…

Hallo,
ich hatte bei Simply 2 Handy Verträge inerhalb eines Montats gekündigt, mit dem Abbuchen des Kartenpfandes waren sie recht flott. Die Rechnung für die Rückerstattung des Kartenpfandes bekam ich einen Monat später! Die Auszahlung v. a. 29,65€ erfolgte erst wiederum einen Monat später nachdem ich Simply darauf hinwies, dass ich bis dato das Kartenpfand nicht erhalten haben. Anscheinend wird dort mit solchen Mitteln gearbeitet, wenn der Kunde es nicht merkt, hat er pech gehabt!!!! Tolle vorgehensweise, also Augen aufhalten und Kontobelege kontrollieren.

Anonym hat gesagt…

Also bei mir sind sie hartnäckig.
Habe jetzt von einer Rechtskanzlei von ihnen so ein vorgefertigtes Schreiben (auch mit gerichtlicher Drohung) erhalten. Da werden auch die hohen Anwaltskosten angedroht, fall ich nicht innerhalb von 10 Tagen den Betrag von 39 € überweise
Werde wohl am Donnerstag mir wirklich die Mühe machen müssen, zu einem Anwalt zu gehen.
Mal schaun wie das ganze ausgeht

KK

Anonym hat gesagt…

Ergänzung zum Vorpost:

Also das ist ja die Höhe !!!!

Bei der Zusammenstellung der Unterlagen für den Rechtsanwalt habe ich festgestellt, dass die (obwohl ich im November gleichzeitig mit der Kündigung des Vertrages auch extra noch die Einzugsermächtigung gekündigt habe) mir im Januar schon den Betrag für die Simkarte abgebucht hatten. Eine Unverschämtheit !!

Dort scheint die linke Hand auch nicht zu wissen, was die rechte Hand macht. Und dann schicken die mir noch eine Mahnung und einen Rechtsanwaltsbescheid mit Kostenrechnung !!

Ich hatte die Abbuchung nicht bemerkt, da es ein krummer Betrag gewesen ist und die Summe mit dem Restguthaben verrechnet worden ist.
Dachte, dies wäre eine Rechnung für den Vertrag meiner Ehefrau.

So, nun habe ich aber eine Rückbuchung durchgeführt. Gut, dass mir dies noch innerhalb der Frist aufgefallen ist.

Unterlagen sind gescannt und dem Rechtsanwalt übermittelt.

Ich berichte dann weiter

KK

Jahn Kahn hat gesagt…

Und wie ist der Stand der Dinge ??

Anonym hat gesagt…

Gemach, gemach, Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut. Ich vergesse Euch schon nicht :-)
Also heute ist von Creditreform eine Rechnung eingetroffen:

Hauptforderung 60,32 €
Gläubiger Mahnspesen 20,00 €
Zinsen ´,60 €
Bearbeitungsgebühr 39,00 €
MwSt. 7,42 €
Gesamtforderung <127,34 €>

Natürlich ist das Büro von meinem Rechtsanwalt heute Nachmittag schon geschlossen :-(

Am Montag muß er dann endlich aus den Puschen kommen, denn langsam wird es oberlustig !!!

Androhung: " Ist nach Ablauf der gesetzten Frist (Anm. 01.03.12) keine Zahlung an uns eingegangen, muss Mahnbescheid beantragt werden.

Wie geschrieben, ich halte euch auf dem Laufenden


Gruß
KK

Anonym hat gesagt…

Hallo an die Simkartenpfandgemeinde,

wollte nur mal kurz anmerken, daß mich der Verlauf brennend interessiert, da ich gerade auch vom Anwalt Post bekommen habe und natürlich nicht zahlen werde. Interessanterweise sind in den AGB von Nov 2011 die Pfandklauseln gestrichen (komisch, das Urteil zur Unzulässigkeit dieser Klauseln war auch im Nov) außerdem wurden bei mir "Administrationsgebühren" abgebucht, die aber in meinen AGB von 2005, welche auch nicht in meinem Vertrag geändert wurden, überhaupt nicht erwähnt werden.
Auch ich bin gespannt, ob es tatsächlich vor Gericht geht...

Grüße
TD

Anonym hat gesagt…

Nichts wirklich Neues an der Front

Anwalt hat ein Schreiben verfaßt

Rechtsschutz hat Kostenzusage geschickt

Also heißt es abwarten.....

Gruß

Anonym hat gesagt…

Auch bei mir noch nichts neues. Auf das Schreiben des Anwalts hin herrscht im Moment funkstille.
Leider hatte ich noch ein Guthaben von 8,40€, welches die sich einverleibt hatten. Um den Betrag einzuklagen habe ich Rechtsschutzversicherung um Kostenzusage angefragt, Anscheinend ist der Betrag zu gering, daher haben sie die Zusage nicht erteilt. Werde die 8 € wohl abschreiben müssen.
Saubande !

Unknown hat gesagt…

Hallo KK,

gibt es was neues, oder hast du schon einen Mahnbescheid bekommen?.

Ich bin in der gleichen sittuation wie du. Habe gestern auch Post von Creditreform bekommen.

Zur Not werde auch ich vor`s Gericht ziehen.

Ronny

Anonym hat gesagt…

Nein, einfach tiefstet Schweigen im Walde. Ich denke, sobald man zeigt, daß man gewillt ist eine Klage auszufechten, ziehen sie sich zurück.
Mit der Rechtschutz im Rücken sehe ich das ganz entspannt.

Das einzig Blöde ist, dass ich noch ein Guthaben von 8,xx EUR drauf hatte und das auch einklagen wollte. Wegen Geringfügigkeit will das aber der Rechtschutz nicht übernehmen. Schade eigentlich

Gruß
KK

Anonym hat gesagt…

Hallo Kartenrücksender,

ich habe auch bei simply gekündigt und soll jetzt meine Karte zurücksenden. Allerdings bin ich mir nicht sicher an welche Adresse. Kann mir jemand die korrekte Adresse für die Kartenrücksendung nennen?

Danke

Martin

Anonym hat gesagt…

Nachträgliche Bemerkung: Nach einer Klage des vzbv gegen Kartenpfand und Rechnungsgebühr hat Drillisch den Kampf bis in die letzte Instanz geführt und verloren. Der BGH hat beide Klauseln im Oktober 2014 kassiert. BGH Az. III ZR 32/14.